Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Vermieter, der den Mieter auf Schadensersatz wegen Substanzschäden in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Daraus folgt, dass der Vermieter die (anfängliche) Mängelfreiheit zu Beginn des Mietverhältnisses darlegen und beweisen muss.. Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach §§ 280 I, 241 II BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 I BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 II BGB) zu ersetzen. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht.

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Übersicht §280 BGB Schadensersatz gemäß § 280 BGB §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB §§ 280 Abs. 1, 3

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Verlängerte Schadenersatzansprüche gegen Mieter unwirksam.

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Nachdem Schadensersatz neben der Leistung geprüft und bejaht worden ist, ist an deliktische Ansprüche zu denken! Hier kommt § 823 I BGB wegen Verletzung des Eigentums des V in Betracht. Auch im Mietrecht sind bei Beschädigung von Sachen vertragliche und deiktische Ersatzansprüche nebeneinander möglich.. Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach § 280 Absatz 1, § 241 Absatz 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Absatz 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Absatz 2 BGB) zu ersetzen.